Wir wissen, dass einige Mandanten befürchten, sich einen Anwalt nicht leisten zu können. Deshalb stellen sie sich häufig auch die Frage: „Brauche ich überhaupt einen Anwalt?“
Scheuen Sie sich aus diesen Gründen bitte nicht davor, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir werden Ihnen zunächst gern
- kurz erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen können
und
- Sie von Anfang an darüber informieren, ob sich die Beauftragung eines Anwalts lohnt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ersteinschätzung der Kosten keine Beratung ersetzen kann, sondern Ihnen nur ermöglichen soll, sich schnell darüber zu informieren, ob es sinnvoll ist, zum Anwalt zu gehen.
Grundsätzlich gilt bei unserer Vergütung Folgendes:
Unsere Vergütungen hängen von dem jeweiligen Fall ab. Dabei erfolgt eine Abrechnung entweder aufgrund einer individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung, die wir vorher mit Ihnen treffen oder auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Nach § 49b BRAO ist es nicht zulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern als das RVG vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt.
Grundsätzlich sind Sie als unser/e Auftraggeber/in dazu verpflichtet, unsere Vergütung selbst auszugleichen. Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, helfen wir Ihnen gern bei der Frage Ihres Versicherungsumfangs.