Rechtschutzversicherungen
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Kosten, Rechtschutzversicherung: Fragen und Antworten

Was nützen Rechtsschutzversicherungen?

Rechtsschutzversicherungen, die gesellschaftsrechtliche Aspekte versichern, gibt es so gut wie gar nicht. Im Arbeitsrecht sind Rechtsschutzversicherungen sehr häufig zu finden. In der Regel haben eher Arbeitnehmer als Arbeitgeber eine Rechtsschutzversicherung.

Hier einige Tipps:

1. Unabhängige Beratung durch einen Anwalt

Viele Rechtsschutzversicherungen werben damit, dass sie eigene Anwälte haben, die die Fälle bearbeiten. Hier müssen Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie nicht wissen, ob diese Anwälte tatsächlich unabhängig nur Sie beraten oder diese empfohlenen Anwälte Vereinbarungen mit den Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen haben, was zu einer gewissen “Verbundenheit” zu Ihrer Versicherung und damit auch zu der Frage führen kann, ob der Anwalt tatsächlich nur Ihre Interessen im Auge hat oder auch die der Rechtsschutzversicherung, nämlich möglichst wenig zu zahlen. Die Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich der Vertragspartner des Mandanten und dazu da, dann einzustehen, wenn der Mandant einen Anwalt in Anspruch nehmen muss. Wie jede Versicherung achtet auch die Rechtsschutzversicherung darauf, möglichst wenig Geld auszugeben. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt einer Rechtsschutzversicherung tatsächlich unabhängig beraten kann, wenn er letztlich für die Rechtsschutzversicherung tätig ist. Letztlich ist eine Rechtsschutzversicherung auch nur eine Versicherung, bei der man gut beraten ist, sich durch andere Juristen Rechtsrat einzuholen, als die, die mit Rechtsschutzversicherungen zusammen arbeiten oder gar bei Rechtsschutzversicherungen angestellt sind. Diese befinden sich “im fremden Lager”.

Wenn Sie mit Sicherheit eine unabhängige Beratung wünschen, ist es immer sinnvoll, einen anderen Rechtsanwalt zu kontaktieren, als Ihre Rechtsschutzversicherung vorschlägt.

Die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung bezüglich eines bestimmten Sachverhaltes muss auch nicht immer stimmen. Häufig haben wir die Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen gemacht, dass das Nachhaken durch einen Anwalt dazu führt, dass die Rechtsschutzversicherung sehrwohl Kosten übernehmen muss, die sie vorher verweigert hat.

Wir arbeiten mit keiner bestimmten Rechtsschutzversicherung zusammen und sind daher unabhängig.

Als unabhängige Berater möchten wir uns keiner Rechtsschutzversicherung gegenüber verpflichten, um unsere Unabhängigkeit zu erhalten.

2. Rechtsschutzversicherungen für Beratungen

Erfreulicherweise orientieren sich auch Rechtsschutzversicherungen nunmehr um und bieten auch Beratungen in den Fällen an, die kein klassischer Rechtsschutzfall sind. Rechtsschutzfälle sind nur die, bei denen “das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist”. Hier ist die anwaltliche Interessenwahrnehmung häufig teurer, als die üblicherweise nicht rechtsschutzversicherte vorgehende Beratung. Insoweit ist es zu begrüßen, dass es mittlerweile Rechtsschutzversicherungen gibt, die auch eine Beratung anbieten, obwohl man noch keinen “echten” Fall hat. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn man wissen möchte, wie man sich in einer drohenden Konfliktsituation verhalten soll. Dies bietet sich insbesondere an, wenn man z.B. als Arbeitnehmer vermutet, dass Kündigungen anstehen könnten und wissen möchte, wie man sich in welchen Fällen auch bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber verhalten muss.

3. Dreimonatige Wartefrist

Bitte beachten Sie, dass Rechtsschutzversicherungen immer erst drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung tatsächlich greifen. Diese Wartezeit muss eingehalten werden. Sie können also erst drei Monate nach Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Bei nahtlosem Wechsel in eine andere Rechtsschutzversicherung entfällt die Wartezeit in der Regel. Auch muss gewährleistet sein, dass Sie Ihre Beiträge gezahlt haben, weil sich andernfalls die Versicherung darauf berufen könnte, dass Sie kein Rechtsschutz haben.