Anwaltskosten im Gesellschaftsrecht.
Ob Sie eine Gesellschaft gründen wollen, eine Insolvenzberatung suchen, weil Ihr Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten ist – oder ob Sie Ihre Gesellschaftsverträge überprüfen lassen möchten:
Unsere Mandanten haben gute Erfahrungen mit der Vereinbarung von Stundensätzen gemacht. Dabei erfassen wir unseren zeitlichen Aufwand nicht wie meist üblich in Viertelstundenschritten, sondern minutengenau.
Das heißt, unser Aufwand bleibt für Sie stets transparent. Wenn Sie wollen, können Sie auch von vornherein ein bestimmtes Zeitkontingent vereinbaren, das wir selbstverständlich einhalten.
Anwaltskosten, wenn es vor Gericht geht?
Sollte sich ein gerichtliches Verfahren nicht vermeiden lassen, sind wir verpflichtet, unsere Tätigkeit für Sie mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen.
Diese Abrechnung erfolgt nach einem Streitwert, der sich in der Regel aus dem wirtschaftlichen Interesse der Parteien ableiten lässt.
Klingt kompliziert? In einem persönlichen Gespräch mit uns ist Ihnen Transparenz sicher. Rufen Sie uns an: 0511 - 515 668 0