Berechnungsbeispiele
Kosten & Co.: Konkrete Berechnungsbeispiele
zum besseren Verständnis.
Kosten, Rechtschutzversicherung: Fragen und Antworten

Berechnungsbeispiele RVG

Die gesetzlichen Gebühren sind von dem jeweiligen Streitwert abhängig, beispielsweise:

  • Bei Geldforderungen in der Regel die Höhe der Geldforderung
  • Bei Kündigung eines Arbeitnehmers z. B. das Bruttogehalt eines Vierteljahresverdienstes
  • Bei Kündigung eines Geschäftsführers in der Regel das dreifache Jahresbruttogehalt

Die Streitwerttabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sieht wie folgt aus:

Streitwert
in €
1,0 Gebühr
in €
1,2 Gebühr
in €
1,3 Gebühr
in €
1,5 Gebühr
in €
1.000,00 85,00 102,00 110,50 127,50
1.500,00 105,00 126,00 136,50 157,50
3.000,00 189,00 226,80 245,70 283,50
6.000,00 338,00 405,60 439,40 507,00
8.000,00 412,00 494,40 535,60 618,00
10.000,00 486,00 583,20 631,80 729,00
15.000,00 566,00 679,20 735,80 849,00
30.000,00 758,00 909,60 985,40 1.137,00
50.000,00 1.046,00 1.255,20 1.359,80 1.569,00
110.000,00 1.354,00 1.624,80 1.760,20 2.031,00
200.000,00 1.816,00 2.179,20 2.360,80 2.724,00

 

Berechnungsbeispiele aus dem Arbeitsrecht

Außergerichtliche Vertretung:

A, B und C möchten jeweils, dass wir mit ihrem Arbeitgeber Verhandlungen über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses führen. Es kommt zu einem schriftlichen Aufhebungsvertrag. Das Gericht war nicht beteiligt. 

A verdient monatlich 2.000,00 € brutto im Monat 
B verdient 3.500,00 € brutto im Monat
C verdient 10.000,00 € brutto im Monat

Streitwert: Vierteljahresverdienst Bruttogehalt 

A = 6.000,00 €

B = 10.500,00 €

C = 30.000,00 €

Durch die Verhandlungen wird eine Geschäftsgebühr (1,5 aus dem Streitwert) und eine außergerichtliche Einigungsgebühr (1,5 aus dem Streitwert) entstehen.

Aus der Tabelle und aus den anfallenden Gebühren ergibt sich für

A = 3,0 Gebühren = 1.014,00 €
B = 3,0 Gebühren = 1.578,00 €
C = 3,0 Gebühren = 2.274,00 €

Hinzu kommen Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von 19 %.

Vertretung vor Gericht:

A, B und C lassen sich jeweils nach einer Kündigung durch den Anwalt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vertreten. 

Es kommt in dem Fall von A und B bei der gerichtlichen Verhandlung nach dem Austausch diverser Schriftsätze zu einem gerichtlichen Vergleich, bei dem das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. 

Bei C kommt es zu einem Urteil, wonach C gewinnt und seinen Arbeitsplatz behält.

Dies löst jeweils eine Verfahrensgebühr (1,3 aus dem Streitwert), eine Terminsgebühr (1,2 aus dem Streitwert) und eine gerichtliche Einigungsgebühr (1,0 aus dem Streitwert) aus.

Für die anwaltlichen Kosten bedeutet dies bei 

A Gebühren in Höhe von 3,5 = 1.183,00 €
B Gebühren in Höhe von 3,5 = 1.841,00 €
C Gebühren in Höhe von 2,5 = 1.895,00 €

Hinzu kommen auch hier Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer
(zur Zeit 19 %). 

Hinweis:

Diese Beispiele sind sehr einfach gewählt, um Ihnen die Thematik näher zu bringen. Für eine Kostenorientierung in Ihrem persönlichen Fall stellen sie nur eine grobe Richtung dar.

Wir informieren Sie jedoch gern über die individuell entstehenden Kosten. Rufen Sie uns unverbindlich an:

0511 - 16 999 690



Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht werden meist Vergütungsvereinbarungen getroffen. Bei Streitigkeiten vor Gericht ist die Berechnung wie im Arbeitsrecht nach dem Streitwert vorzunehmen.