Beendigung einer Gesellschaft.
Die Beendigung einer Gesellschaft ist vergleichbar mit einer Scheidung: Entweder, einer der Partner entscheidet für sich, dass er sich trennen möchte. Oder beide Parteien sind sich einig, dass sie getrennte Wege gehen wollen.
So oder so: Wenn es um die tatsächliche Trennung geht, entbrennt häufig Streit. Streit, der alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven kostet – und meist vermieden werden kann.
Als Anwälte mit den Fachgebieten Gesellschaftsrecht und Arbeitsrechtund der Zusatzqualifikation Konfliktmanagement unterstützen wir Sie in den folgenden Situationen mit bestem Wissen, langjähriger Erfahrung und jeder Menge Fingerspitzengefühl:
Auflösung einer Gesellschaft.
Für die Auflösung einer Gesellschaft kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Die Gesellschaft wurde für einen bestimmten Zweck gegründet, der inzwischen erreicht ist.
- Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Gesellschaft bei Eintreten bestimmter Ereignisse aufzulösen ist. Z. B.: Tod eines Gesellschafters, Kündigung, Zeitablauf, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters oder der Gesellschaft
- Die Gesellschafter beschließen, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden soll
Was wir in diesen Fällen für Sie tun können: Wir erklären Ihnen, was bei einer (geplanten) Auflösung Ihrer Gesellschaft zu beachten ist, insbesondere welche Fristen beispielsweise für Kündigungserklärungen gewahrt werden müssen. Außerdem erläutern wir Ihnen umfassend, welche Konsequenzen die Auflösung der Gesellschaft für Sie persönlich hat.
Auseinandersetzung einer Gesellschaft.
Bis jetzt war alles klar: Sie haben als Gesellschafter gemeinsam entschieden, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden soll. Nun geht es darum, die vorhandenen Vermögenswerte und die bestehenden Verbindlichkeiten aufzuteilen. Das nennen Juristen „Auseinandersetzung“.
Je nachdem, welche Gesellschaftsform vorliegt und ob die Gesellschaft fortgeführt oder aufgelöst wird, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung.
Nicht selten geht diese Auseinandersetzung allerdings mit einer tatsächlichen, persönlichen Auseinandersetzung der Gesellschafter einher, die eine sachliche Kommunikation nahezu unmöglich macht.
Das größte Problem daran: Ohne sachliche Kommunikation zieht sich die Auseinandersetzung oft über Jahre und endet schließlich häufig in einem Rechtsstreit. Das ist weder für die Gesellschafter noch für die Gesellschaft wirtschaftlich klug.
Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, gemeinsam mit Ihnen eine schnelle, effiziente Regelung zur Auseinandersetzung Ihrer Gesellschaft zu finden.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern der Gesellschaft und den Gesellschaftern erforderlich, um die finanziellen Folgen der möglichen Regelungen sicher beurteilen zu können.
Aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich Konfliktmanagement können wir auf eine ganze Reihe friedlicher Lösungen zurückblicken.
Sollte eine friedliche Lösung allerdings partout nicht gelingen, vertreten wir Ihre Ansprüche auch gern vor Gericht.
Streit zwischen Gesellschaftern.
Die gute Nachricht: Ein Streit unter Geschäftspartnern muss nicht zwingend zur Auflösung einer Gesellschaft führen – gerade, wenn es sich um ein florierendes Unternehmen handelt.
Doch was tun, wenn sich über Jahre kleinere Konflikte oder Unstimmigkeiten zu einer No-Go-Situation summieren und sich ein Gesellschafter fragt „Wie werde ich den anderen los?“ oder auch „Wie komme ich hier am schnellsten raus?“
Unsere Empfehlung: Einen kühlen Kopf bewahren und den Anwalt Ihres Vertrauens anrufen. Voreilige Handlungen können negative Folgen haben und sind später kaum rückgängig zu machen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Auseinandersetzung zu analysieren und alternative Konfliktlösungen zu finden, die sowohl dem Unternehmen als auch den Gesellschaftern gerecht werden: Durch eine Mediation, den Austausch der gegenseitigen Positionen – oder auch den Weg zum Gericht.
Dabei sei angemerkt: Eine gerichtliche Auseinandersetzung führt meist nicht zu einer Lösung, die allen gerecht wird und schnell umsetzbar ist. Deshalb sollten Sie einer friedlichen Lösung stets den Vorzug geben.
Diese Lösung zu finden – dabei helfen wir Ihnen! Kontaktieren Sie uns an, wir beraten Sie gern: Kontakt