Gesellschafter brauchen einen guten Anwalt.
Weshalb? Zum Beispiel, weil ein guter Anwalt dafür sorgen kann, dass Probleme zwischen Partnern gar nicht erst entstehen.
Rechtsanwalt Fabian T. Kaden

Gesellschaftsrecht für Gesellschafter.

GmbH, GbR, OHG, GmbH & Co KG oder doch lieber eine Partnerschaftsgesellschaft? Wer Gesellschafter ist oder werden will, dem stellen sich viele Fragen: Welche Rechtsform ist die Richtige? Wie viel kostet ein Gesellschaftervertrag? Was ist nötig, um eine GbR in eine GmbH umzuwandeln? Was tun, wenn die Gesellschaft aufgelöst wird, beispielsweise weil die Gesellschafter zerstritten sind?

Für diese und viele weitere Fragen zum Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. In Hannover und bundesweit.

Unsere Leistungen umfassen:


Wie gründe ich eine Gesellschaft?

Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten sich gemeinsam mit anderen selbstständig machen? Dabei unterstützen wir Sie gern. Denn eine Zusammenarbeit sollte nicht per Handschlag oder 0815-Standardvertrag geregelt werden. 

Grundsätzlich gilt: Verträge werden nicht für die guten Zeiten gemacht, sondern für die schlechten.

Auch wenn Sie heute noch nicht daran denken mögen – wir als Anwälte denken für Sie weiter. Das hat nichts mit fehlendem Vertrauen in Ihre Geschäftspartner zu tun, sondern hilft Ihnen, alle erdenklichen Situationen – bis hin zum Todesfall eines Gesellschafters – schon jetzt zu regeln. 

Verträge legen die Art Ihrer Zusammenarbeit und die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest. Klare Formulierungen, in guten Zeiten aufgesetzt, helfen in den schlechten Zeiten, kostenintensive Streitigkeiten zu vermeiden.

Welche Rechtsform ist die Richtige?

Eine sehr gute Frage, die so pauschal nicht beantwortet werden kann. Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Gesellschaft ist von vielen Faktoren abhängig. Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind beispielsweise:

  • Welches Ziel soll die Gesellschaft erreichen?
  • Wie viel Geld brauchen Sie zur Gesellschaftsgründung?
  • Wer kann Gesellschafter werden?
  • Wer haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft?
  • Wer vertritt die Gesellschaft nach außen?
  • Wie sollen Gewinne und Verluste verteilt werden?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen kann die Beteiligung an  
    einer Gesellschaft haben?

Anhand dieser und weiterer möglicher Detailfragen können Sie herausfinden, ob Sie eine Personengesellschaft (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaft, OHG, Kommanditgesellschaft) oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, AG, UG) gründen sollten.

Unsere Aufgabe ist es, in der Gründungsphase die richtigen Fragen zu stellen, gemeinsam mit Ihnen die Antworten zu finden und Sie bei der Entscheidung für eine Rechtsform zu unterstützen. 

Der Gesellschaftsvertrag.

Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, sollten Sie einen schriftlichen Gesellschaftervertrag aufsetzen. Für einige Gesellschaftsformen wie die GmbH ist solch ein Vertrag sogar Pflicht. Doch auch für alle anderen Gesellschaften gilt: 

Selbst wenn wie bei der GbR kein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist – Sie tun sich selbst einen Gefallen, wenn Sie in der Anfangseuphorie eine schriftliche Vereinbarung über Rechte und Pflichten mit Ihren Partnern treffen, die Ihnen in schlechteren Zeiten Streitigkeiten erspart.

Natürlich sind Probleme nicht programmiert. Doch aus Erfahrung wissen wir: Sie treten häufig auf. Und dann sind schriftliche Gesellschafterverträge Gold wert.

Meist können solche Verträge nicht nur einen Streit klären, sondern Probleme sogar vermeiden, da von vornherein klar fixiert wurde, wer welche Rechte und Pflichten hat.

Die Erstellung Ihres Gesellschaftervertrags für Ihre GmbH, GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG sowie PartGmbB übernehmen wir gern. Nützen Sie gerne unser Online-Formular oder rufen Sie uns an: [ 0511 - 16 999 690 ]

Unternehmensgründung Online-Formular


Änderung einer Gesellschaft.

Was zu Beginn Ihrer Gesellschaftsgründung gut und richtig für Ihr Unternehmen war, muss nicht immer gut und richtig bleiben: Ihr Unternehmen entwickelt sich – genauso wie der Markt und die Menschen, die dieses Unternehmen führen. 

Änderungen in Markt- und Unternehmensstrukturen, steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Faktoren können Anlass zur Veränderung einer Gesellschaft geben – genau wie haftungs- und risikobegrenzende Fragen.

Es werden vier Arten der Umwandlung unterschieden:

  1. Verschmelzung
  2. Spaltung
  3. Vermögensübertragung
  4. Formwechsel

Ob und wenn ja, welche Art der Umwandlung für Ihre Gesellschaft sinnvoll ist, dazu beraten wir Sie gern. 

Denken Sie über die Umwandlung Ihrer Gesellschaft nach? Rufen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung: [ 0511 - 16 999 690 ]


Beendigung einer Gesellschaft.

Die Beendigung einer Gesellschaft ist vergleichbar mit einer Scheidung: Entweder, einer der Partner entscheidet für sich, dass er sich trennen möchte. Oder beide Parteien sind sich einig, dass sie getrennte Wege gehen wollen. 

So oder so: Wenn es um die tatsächliche Trennung geht, entbrennt häufig Streit. Streit, der alle Beteiligten Zeit, Geld und Nerven kostet – und meist vermieden werden kann.

Als Anwälte mit den Fachgebieten Gesellschaftsrecht und Arbeitsrechtund der Zusatzqualifikation Konfliktmanagement unterstützen wir Sie in den folgenden Situationen mit bestem Wissen, langjähriger Erfahrung und jeder Menge Fingerspitzengefühl:

Auflösung einer Gesellschaft.

Für die Auflösung einer Gesellschaft kann es unterschiedliche Gründe geben:

  1. Die Gesellschaft wurde für einen bestimmten Zweck gegründet, der inzwischen erreicht ist.
  2. Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass die Gesellschaft bei Eintreten bestimmter Ereignisse aufzulösen ist. Z. B.: Tod eines Gesellschafters, Kündigung, Zeitablauf, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters oder der Gesellschaft
  3. Die Gesellschafter beschließen, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden soll

Was wir in diesen Fällen für Sie tun können: Wir erklären Ihnen, was bei einer (geplanten) Auflösung Ihrer Gesellschaft zu beachten ist, insbesondere welche Fristen beispielsweise für Kündigungserklärungen gewahrt werden müssen. Außerdem erläutern wir Ihnen umfassend, welche Konsequenzen die Auflösung der Gesellschaft für Sie persönlich hat.

Auseinandersetzung einer Gesellschaft.

Bis jetzt war alles klar: Sie haben als Gesellschafter gemeinsam entschieden, dass die Gesellschaft nicht mehr fortgesetzt werden soll. Nun geht es darum, die vorhandenen Vermögenswerte und die bestehenden Verbindlichkeiten aufzuteilen. Das nennen Juristen „Auseinandersetzung“.

Je nachdem, welche Gesellschaftsform vorliegt und ob die Gesellschaft fortgeführt oder aufgelöst wird, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Auseinandersetzung.

Nicht selten geht diese Auseinandersetzung allerdings mit einer tatsächlichen, persönlichen Auseinandersetzung der Gesellschafter einher, die eine sachliche Kommunikation nahezu unmöglich macht.

Das größte Problem daran: Ohne sachliche Kommunikation zieht sich die Auseinandersetzung oft über Jahre und endet schließlich häufig in einem Rechtsstreit. Das ist weder für die Gesellschafter noch für die Gesellschaft wirtschaftlich klug.

Deshalb sehen wir es als unsere Aufgabe an, gemeinsam mit Ihnen eine schnelle, effiziente Regelung zur Auseinandersetzung Ihrer Gesellschaft zu finden.

Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern der Gesellschaft und den Gesellschaftern erforderlich, um die finanziellen Folgen der möglichen Regelungen sicher beurteilen zu können.

Aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz im Bereich Konfliktmanagement können wir auf eine ganze Reihe friedlicher Lösungen zurückblicken.

Sollte eine friedliche Lösung allerdings partout nicht gelingen, vertreten wir Ihre Ansprüche auch gern vor Gericht. 

Streit zwischen Gesellschaftern.

Die gute Nachricht: Ein Streit unter Geschäftspartnern muss nicht zwingend zur Auflösung einer Gesellschaft führen – gerade, wenn es sich um ein florierendes Unternehmen handelt.

Doch was tun, wenn sich über Jahre kleinere Konflikte oder Unstimmigkeiten zu einer No-Go-Situation summieren und sich ein Gesellschafter fragt „Wie werde ich den anderen los?“ oder auch „Wie komme ich hier am schnellsten raus?“

Unsere Empfehlung: Einen kühlen Kopf bewahren und den Anwalt Ihres Vertrauens anrufen. Voreilige Handlungen können negative Folgen haben und sind später kaum rückgängig zu machen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Auseinandersetzung zu analysieren und alternative Konfliktlösungen zu finden, die sowohl dem Unternehmen als auch den Gesellschaftern gerecht werden: Durch eine Mediation, den Austausch der gegenseitigen Positionen – oder auch den Weg zum Gericht.

Dabei sei angemerkt: Eine gerichtliche Auseinandersetzung führt meist nicht zu einer Lösung, die allen gerecht wird und schnell umsetzbar ist. Deshalb sollten Sie einer friedlichen Lösung stets den Vorzug geben.

Diese Lösung zu finden – dabei helfen wir Ihnen! Kontaktieren Sie uns an, wir beraten Sie gern: Kontakt